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Schwangerschaft

Guter Hoffnung

Mutter mit Baby
Mein Chef hat gesagt, er würde mich nach der Ausbildung übernehmen. Jetzt bin ich aber schwanger. Muss er zu seinem Wort stehen?
Schwierig. Solange nichts schriftlich festgehalten wurde oder du keine Zeugen für die Zusage hast, muss er sich an nichts halten. Das Ausbildungsverhältnis endet mit der Prüfung.

Muss ich beim Bewerbungsgespräch sagen, dass ich ein Kind erwarte?
Nein, wenn es sich nicht um einen Beruf handelt, den du von vornherein wegen der Schwangerschaft nicht ausüben darfst (Flugbegleitung, Modell, Chemielaborantin,...) musst du nichts sagen, solltest es allerdings schon erzählen (allein wegen des Betriebsklimas). Du bist nach Vertragsabschluss aber wie jede andere Arbeitnehmerin zu behandeln. Auch wenn du noch in der Probezeit bist, hast du nichts zu befürchten. Man darf dir nicht kündigen.

Ganz ähnliche Situation: Ich fange bald bei einem neuen Arbeitgeber an. Als das Bewerbungsgespräch war, habe ich von meiner Schwangerschaft nichts geahnt. Wann muss ich es "beichten"?So schnell wie möglich. Keine Angst, kündigen darf man dir nicht.

Ich kann mir ein Kind eigentlich gar nicht leisten. Wo kann ich finanzielle Unterstützung bekommen?
Geh zum Jugendamt oder zur Pro Familia und lass dich beraten. Die haben jede Menge Infos, woher man Unterstützung bekommt. Zum Beispiel gibt es eine Stiftung, die jungen Müttern die Erstausstattung für das Kind bezahlt, das sind immerhin einmalig rund 1.000 Euro.

Ich bin noch in der Ausbildung, habe ich trotzdem Anspruch auf Elternzeit?
Ja sicher. Diese muss 6 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht, du also keine Ausbildung an einer Schule machst.

Ich bin in der Probezeit, habe ich trotzdem Anspruch auf Elternzeit?
Ja. Für Schwangere in der Probezeit gilt das, was für alle "normal" Beschäftigten auch gilt.

Wie viel Geld steht mir während der Elternzeit zu?
Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ob du verheiratet bist, wie viel du im Jahr verdienst und so weiter. Der Link führt auf eine Seite, auf der du individuell die Höhe des Erziehungsgeldes berechnen kannst:
www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld

Wo beantrage ich Erziehungsgeld?
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Schau mal hier rein! Da steht´s!

Bekomme ich während der Elternzeit eigentlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld?Nur, wenn das in deinem Vertrag drin steht. Im Zweifel frag mal in der Personalabteilung nach.

Können mein Freund und ich uns die Elternzeit teilen, auch wenn wir nicht verheiratet sind?Ja, das geht. Sind Vater und Mutter - auch wenn unverheiratet - erwerbstätig, so können sie frei bestimmen, wer von beiden die Elternzeit nimmt. Merke: Anspruch auf Elternzeit haben aber nur die, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Ich studiere. Bekomme ich weiter BaFöG, wenn ich nach der Geburt erst mal Babypause mache?Kommt drauf an, ob du weiter eingeschrieben bleibst ... erkundige dich am besten direkt beim Bafög-Amt!

Kann ich während der Elternzeit eigentlich jobben gehen?Ja, für maximal 30 Stunden in der Woche. Wie viel du dabei verdienst, ist deine Sache. Das Gehalt wird dann auf das Erziehungsgeld angerechnet, wenn du bestimmte Einkommensgrenzen überschreitest. Sozialversicherungsabgaben musst du in der Zeit selber bezahlen. Die Krankenkasse ist beitragsfrei, sofern du vorher selbst pflichtversichert warst.
Die neue 30 Stunden-Regelung kommt dem Wunsch vieler Arbeitnehmer entgegen, weiterhin berufstätig zu sein, aber trotzdem das Kind betreuen zu wollen. Auch Arbeitgeber profitieren: Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte zu verzichten.

Kann ich auch woanders jobben als bei meinem alten Arbeitgeber?Ja, das geht, aber du musst deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Er kann dir das aber aus sehr triftigen Gründen untersagen (z. B. wenn du im Konkurrenzunternehmen anfängst).

Ich will eigentlich gar nicht zu meiner alten Arbeitsstelle zurück. Kann ich während der Elternzeit kündigen?Klar, aber wenn du nichts anderes in Aussicht hast , dann überleg dir das gut. Du wirst nämlich vom Arbeitsamt für 12 Wochen "gesperrt", das heißt, du wirst für diese Zeit kein Arbeitslosengeld bekommen. Bitte beachte die Kündigungsfristen: Während des EU gelten die Fristen, wie sie in deinem Vertrag stehen. Am Ende des EU beträgt die Kündigungsfrist jedoch 3 Monate.

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Links


Noch ein paar Links zum Schluss, die dir vielleicht auch weiterhelfen können:

www.profamilia.de
Die Website der Pro Familia bietet einen guten Überblick über ihr Angebot und hilft, die Beratungsstellen in deiner Nähe zu finden. Außerdem ist auch online eine Beratung (per Mail) möglich.

www.rund-ums-baby.de
In diesem Forum beantwortet eine Rechtsanwältin Fragen beispielsweise zu Recht am Arbeitsplatz bei Schwangerschaft, Erziehungsgeld und Elternzeit.

Alles zu Erziehungsgeld / Elternzeit (neu für "Erziehungsurlaub") und weitere Infos über Hilfen vom Staat findest du hier: www.bmfsfj.de

Schwangere und stillende Mütter unterliegen einem besonderen Schutz. So will es der Gesetzgeber und es macht Sinn. Nachzulesen im Mutterschutzgesetz:
dejure.org/gesetze




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