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Juni 2008: Die gesetzliche Unfallversicherung

Voll versichert!

"Und wenn mir was passiert?"Neuer Job – neues Leben. Wer endlich seinen Ausbildungsvertrag in der Hand hält und zu arbeiten anfängt, für den ändert sich einiges: ungewohnter Tagesrhythmus, neue Umgebung und Kollegen, Berufsschule. Bei so viel Neuanfang fragt sich wohl kaum jemand, wer denn bezahlt, wenn während der Arbeit ein Unfall passiert. Die Krankenkasse jedenfalls nicht.


Vom Gerüst fallen, sich die Hand verbrühen oder auf dem Werkhof stürzen und sich das Bein brechen: Ein Unfall ist schnell passiert – und schon können die Kosten für Krankenhaus und Reha in die Tausende gehen. Von den Schmerzen und Einschränkungen, die Kranke und Verletzte haben, ganz zu schweigen. Beruhigend zu wissen, dass sich im Fall dieses Falles die gesetzliche Unfallversicherung als ein Teil der deutschen Sozialversicherungen wie ein Fangnetz spannt.

Netz mit doppeltem Boden

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Baustein der Sozialversicherung, den es schon seit über 120 Jahren gibt. Das deutsche Sozialsystem fängt all diejenigen auf, die krank oder arbeitslos werden. Stellt man es sich als Gebäude vor, so würde sich das Dach des Bauwerkes auf folgende fünf Säulen stützen: Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.

Die Säulen stehen jeweils auf festem Boden, dem Träger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind für den gewerblichen Bereich die Berufsgenossenschaften (BGen). Dabei ist die Berufsgenossenschaft nicht nur eine Versicherung, sondern auch ein „Dienstleistungsunternehmen in Sachen Arbeitssicherheit“. Ihre Zuständigkeit richtet sich zurzeit noch nach der jeweiligen Berufsbranche. Die BG unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre Betriebe sicher zu machen, die Arbeit so zu gestalten, dass sie nicht krank macht, Vorschriften, Regeln und Grundsätze für sicheres Arbeiten zu entwickeln und diese umzusetzen. Für alle staatlichen Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten, die Müllabfuhr oder auch Berufsschulen, sind die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.


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Azubine
Beruhigend: Alle Auszubildenden sind versichert,wenn ihnen bei der Arbeit oder auf dem direkten Hin- und Rückweg etwas passiert. Dies gilt auch für die Zeit in der Berufsschule, auf demWeg dorthin und während der Pause.
© Liebschner

 

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