www.nextline.de wird seit Dezember 2010 nicht mehr aktiv gepflegt, bleibt aber als Materialsammlung online. Lehrkräfte, Ausbilder und Schüler beziehungsweise Auszubildende finden hier unter anderem die gesammelten Jahrgänge von 2005 bis 2010 aller erschienenen Unterrichtshilfen und ARBEIT UND GESUNDHEIT-next-Ausgaben, teilweise mit Foliensätzen. Diese Materialien sind auch als CD-ROM erhältlich.

Neues Angebot für Lehrkräfte und Ausbilder! www.dguv.de/lug
mehr...
Gut sichtbar durch reflektierende Kleidung

Helle Kleidung – dunkle Jahreszeit

Sichtbar ist unverzichtbar

Gerade in der Dunkelheit sind schwächere Verkehrsteilnehmer besonders gefährdet. Studien zeigen: Das Risiko für Fußgänger und Radfahrer in einen Unfall verwickelt zu werden, ist nachts zwei- bis dreimal so hoch wie tagsüber. Nach Dunkelheitsunfällen mit Fußgängern sagen laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen neun von zehn Autofahrern, dass sie den Fußgänger nicht gesehen haben. Dennoch sind die meisten Fußgänger (58 Prozent) entgegen aller Erkenntnis dunkel gekleidet.


Nur 42 Prozent der Fußgänger tragen helle oder reflektierende Kleidung. Am häufigsten sind helle und reflektierende Materialien bei Kindern anzutreffen. Dunkel gekleidete Fußgänger sind deshalb für den Autofahrer nur schlecht zu erkennen, weil die Sehschärfe des Menschen in der Dunkelheit wesentlich geringer ist. Selbst wer am Tage eine Sehschärfe von 100 Prozent erreicht, kann bei Dunkelheit deutlich schlechter sehen. Deshalb werden Fußgänger nachts im Vergleich wesentlich häufiger von Autofahrern angefahren und verletzt als bei Tageslicht.

Hell gekleidete Fußgänger sind für Autofahrer im Dunkeln schon aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern zu erkennen, dunkel gekleidete dagegen erst aus 25 Metern Entfernung. Reflektoren an der Kleidung, die der Norm EN 13356 entsprechen, leuchten sogar 150 Meter weit und machen den Fußgänger früh sichtbar.

Während Fußgänger in der Stadt die Straßen möglichst an hellen, übersichtlichen Stellen überqueren sollten, gilt außerhalb von Ortschaften der Satz „Links gehen, der Gefahr ins Auge sehen“. Das heißt, Fußgänger sollten auf der Seite gehen, auf der ihnen die Autos entgegen kommen.

Auch Radfahrer werden nachts schlechter gesehen. Daher sollten sie auf keinen Fall mit defekter Lichtanlage unterwegs sein. Fällt der Scheinwerfer oder das Rücklicht aus, sollte gelten: „Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt.“ Fährt ein Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht, muss er bei einem Unfall grundsätzlich haften. Dies macht ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Dezember 2004 deutlich. Das Gericht gab der Schadensersatzklage einer Autofahrerin gegen zwei Radfahrer statt, die an einem Winterabend ohne Licht unterwegs waren. Die Klägerin bemerkte sie erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der Unfall sei mit Fahrradbeleuchtung vermeidbar gewesen, so die Richter.

Über die vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung hinaus können Radfahrer noch mehr für ihre Sichtbarkeit und damit ihre Sicherheit tun. Strahler und Reflektoren erreichen ihre optimale Wirkung, wenn sie regelmäßig von Staub und Schmutz gereinigt werden. Beleuchtungssysteme mit Standlicht sind leicht nachzurüsten und machen auch den stehenden Radfahrer sichtbar. Fahrradhelme, Handschuhe und Armbinden aus retroreflektierenden Materialien lassen Radfahrer frühzeitig erkennen. Immer mehr Radfahrer tragen Westen mit fluoreszierenden Farben und Reflexstreifen. In Frankreich sind sogar außerorts Warnwesten vorgeschrieben. Es ist immer besser als Radfahrer aufzufallen, als unerkannt zu bleiben.
 | Übersicht

Zum Anfang der Seite springen
 


 
Druckversion
Diese Seite empfehlen




Sitemap