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Oktoberfest

Feiern ohne Folgen

Mit den Öffentlichen zum Volksfest und zurück

Das Oktoberfest in München und das Volksfest auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart locken Jahr für Jahr Millionen Besucher an. Doch auch viele Weinfeste laden im Herbst zum Feiern ein. Für viele gehören ein oder zwei Maß Bier oder der Schoppen Wein zum launigen Festbesuch dazu. Kein Problem: Wer frühzeitig seinen Festbesuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln plant, ist auf der sicheren Seite.


Auf keinen Fall sollten sich Festbesucher mit ein oder zwei Bierchen an die 0,5-Promille-Grenze herantrinken wollen. Bereits bei einem Alkoholspiegel von 0,2 Promille lässt wissenschaftlich erwiesen die Leistungsfähigkeit des Fahrers merklich nach. Das Unfallrisiko steigt.

Der Blick auf die Unfallstatistik zeigt die Gefahr, die von Alkohol am Steuer ausgeht. Im Jahr 2008 wurde bei 48.226 Unfällen bei mindestens einem Beteiligten Alkohol festgestellt. Bei 28.623 dieser Alkoholunfälle entstand ausschließlich Sachschaden. Bei 19.603 Alkoholunfällen mit Personenschaden wurden 17.606 Menschen leicht und 6.981 schwer verletzt. 523 Personen wurden bei Alkoholunfällen im Jahr 2008 getötet.

Die rechtlichen Konsequenzen bei Alkohol am Steuer wurden zum 1. Januar 2009 noch verschärft. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille sprechen die Fachleute von "relativer Fahruntüchtigkeit". Wer alkoholbedingte Fahrfehler begeht, zum Beispiel durchgezogene Linien überquert, bei Dunkelheit das Licht nicht einschaltet, zu schnell oder zu langsam fährt, oder wer in einen Unfall verwickelt ist, muss bei diesem Wert bereits mit dem Einzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Wer erstmalig mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Fahrverbot von einem Monat sowie vier Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer so alkoholisiert ein Fahrzeug steuert, begeht eine Straftat. Strafe hierfür: Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe und sieben Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ohnehin ein absolutes Alkoholverbot.

Auch das Umsteigen auf das Fahrrad ist für trinkfreudige Festbesucher nicht empfehlenswert. Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Wer damit erwischt wird, muss durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Fahreignung klären lassen.

Vorsicht ist auch am Morgen nach der feucht-fröhlichen Feier geboten. Auch dann gilt: Hände weg vom Lenkrad. Viele unterschätzen die Gefahr des Restalkohols. Nur Durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde im Körper abgebaut. Wer also am Abend tief ins Glas geschaut hat, sollte sich am nächsten Morgen nicht gleich verkatert hinters Steuer setzen, sondern wie am Feierabend öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
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