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Skater

Straßenverkehrsordnung

Neue Wege für Inline-Skater

Herrliches Sommerwetter – gerade in den Abendstunden schnallen sich viele Inline-Fans gerne ihre Skates an. Allerdings dürfen sie nicht einfach nach Lust und Laune losdüsen. Außerhalb von Skate-Events, wie sie auch in diesem Sommer wieder vielfach zum Mitskaten einladen, müssen Rollschuhfahrer wie alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten.


Ab dem 1. September tauchen die Inline-Skater auch namentlich in der Straßenverkehrsordnung auf. In Paragraf 24 werden Inline-Skates wie "Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder" den "besonderen Fortbewegungsmitteln" zugeordnet. Für sie gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr.

Ein neues Zusatzzeichen mit Inline-Skater erlaubt es jedoch Rollschuhfahrern künftig in Ausnahmefällen Radwege, Fahrradstraßen und Fahrbahnen zu nutzen. Im zweiten Absatz zu Paragraf 31 Sport und Spiel heißt es dazu: "Durch das Zusatzzeichen wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein. Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen." Somit können Straßenverkehrsbehörden Straßen (in Tempo-30-Zonen) sowie Radwege für Skater freigeben.

Ansonsten müssen Inline-Skater grundsätzlich auf den vorhandenen Gehwegen fahren. Da diese für Fußgänger ausgelegt sind, müssen sie beispielsweise mit Schotter auf dem Weg und Engstellen rechnen und ihre Fahrweise so anpassen, dass sie rechtzeitig reagieren, bremsen oder ausweichen können, zum Beispiel wenn ihnen Fußgänger begegnen. Nur wenn kein Gehweg vorhanden ist, dürfen Skater ausnahmsweise die Fahrbahn benutzen. Wie bei Fußgängern wird es dann aber besonders gefährlich. Deshalb empfiehlt es sich, Laufstrecken vorab auszusuchen und sichere Strecken zu wählen.

Grundsätzlich sollten Inline-Skater die goldenen Regeln berücksichtigen, wie sie der Deutsche Inline-Skate Verband auf seiner Webseite unter www.div-info.de zusammenfasst:

1. Immer vollständige Schutzausrüstung tragen (Helm, Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschoner)

2. Sicher, schnell und rechtzeitig bremsen können

3. Immer achtsam und zuvorkommend sein

4. Stets so skaten, dass die Situation unter Kontrolle ist

5. Auf Wegen immer auf der rechten Seite skaten

6. Fußgänger, Radfahrer und andere Skater links überholen

7. Flächen mit starkem Fußgänger- oder Radverkehr meiden

8. Fußgängern und Radfahrern im Zweifel stets den Vorrang lassen

9. Nicht auf öffentlichen Straßen oder reinen Radwegen fahren, außer es ist ausdrücklich durch das neue Verkehrszeichen erlaubt

10. Auf Bürgersteigen die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein

11. Nasse, ölige oder sandige Wege sowie Unebenheiten und Schotter meiden

12. Als Anfänger immer Unterricht nehmen

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