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Sicherheitstrainings für Zivis

Nur geschult hinters Steuer

Zivildienstleistende, die während ihrer Tätigkeit regelmäßig mit Pkw, Kleintransportern oder Bussen unterwegs sind, müssen vom 1. Oktober 2009 an ein spezielles Sicherheitstraining absolvieren. Auf der anderen Seite wird der Erwerb eines Führerscheins für ehrenamtliche Helfer in der freiwilligen Feuerwehr, im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz erleichtert.


Bundesweit sind derzeit mehr als 85.000 Zivildienstleistende im Einsatz. Viele von ihnen erledigen als Kraftfahrer Transportfahrten wie „Essen auf Rädern“ und befördern beispielsweise Kinder oder Menschen mit Behinderung zu Betreuungseinrichtungen. Die Regelung gilt für Zivis, die mehr als 50 Prozent ihrer Tätigkeit mit Fahrdiensten beschäftigt sind.

Zivildienstleistende gehören zur Gruppe der jungen Fahranfänger. Daher ist ihr Unfallrisiko überdurchschnittlich hoch. Die im Dienst verwendeten Fahrzeuge, oft Kleintransporter oder Kleinbusse, bedeuten für die Führerscheinneulinge nicht selten eine schwierige Umstellung.

Um das Fahrverhalten der Fahrzeuge in Gefahrensituationen richtig einschätzen zu können, soll die Schulung mit dem jeweils eigenen Einsatzfahrzeug bzw. einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen. Die Zivildienstleistenden sollen lernen, Gefahren im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und mittels geeigneter Fahrtechniken zu bewältigen. Unter Anleitung erfahrener Trainer werden Fahrtechniken in brenzligen Situationen geübt, wie sie beispielsweise bei Notbremsungen oder Ausweichmanövern gebraucht werden. Dazu gehören das Ausweichen vor Hindernissen, Kurvenfahren, der Spurwechsel und das Trainieren diverser Bremstechniken. Gesprächsrunden, in denen theoretische und psychologische Aspekte des Fahrens behandelt werden, ergänzen den praktischen Teil und schärfen das Risikobewusstsein der Zivis.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat zusammen mit dem ADAC und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Kooperation zur Qualifizierung der Zivildienstleistenden gestartet. Das Training umfasst in der Regel fünf Stunden. Es kann von der Dienststelle selbst, etwa in Kooperation mit der Polizei, oder durch externe Anbieter durchgeführt werden. Die Kosten der Schulung trägt die Dienststelle. Informationen über die Sicherheitstrainings und -programme, die von Mitgliedern des DVR qualitätsgesichert durchgeführt werden, finden Sie unter www.dvr.de/sht.
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