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Sicherheitsrisiken

Sicherheitsrisiken werden teuer

Weniger Schmerzensgeld bei rücksichtslosem Verhalten

Wer bewusst Sicherheitsrisiken eingeht oder sich rücksichtslos verhält, riskiert nicht nur Leben und Gesundheit: Er hat bei einem Unfall auch weniger Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld oder auch auf eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das machen aktuelle Gerichtsurteile deutlich.


So bekommt beispielsweise ein Autofahrer von der Berufsgenossenschaft keine Verletztenrente, nachdem er vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden war. Der Mann hatte auf dem Weg zu seiner Praktikumsstelle bei Dunkelheit in einem unübersichtlichen Streckenabschnitt (Bergkuppe und Kurve) eine Kolonne überholt und war auf der Gegenfahrbahn mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen.

Zwar wurde sein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt. Da er aber bei einer Straftat eingetreten war, kann die Berufsgenossenschaft dem Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ganz oder teilweise versagen. Das gilt besonders dann, wenn "sozialethische Mindeststandards" verletzt werden und angesichts der Schwere der Tat die Auszahlung der Versicherung als "grob unbillig" empfunden wird, wie es in der Urteilsbegründung heißt.

Auch für einen Motorradfahrer wurde es nicht nur sehr schmerzhaft, sondern auch teuer, dass er ohne geeignete Schutzkleidung unterwegs war. Nach dem Gesetz sind Biker nur verpflichtet, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Doch ohne ausreichende Schutzkleidung kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg das Schmerzensgeld wegen der zu erwartenden schlimmeren Unfallfolgen gekürzt werden.

In dem Fall trug der Motorradfahrer an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und hatte so Verletzungen erlitten. Das Gericht sprach von einem „Verschulden gegen sich selbst“, da der Biker die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen habe, um sich vor einem Schaden zu schützen. Demnach geht jeder, der ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt, bewusst ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein. Dies wurde bei der Bemessung des Schmerzengeldes berücksichtigt. Es fiel entsprechend geringer aus. Denn mit passender Schutzkleidung hätten die Verletzungen vermindert oder vermieden werden können.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt Zweiradfahrern, entsprechende Schutzkleidung mit Protektoren zu tragen. Und egal ob Auto, Motorrad, Fahrrad oder Fußgänger – im Straßenverkehr sollte gelten: Fair geht vor. Sonst wird es am Ende nicht nur gefährlich, sondern auch teuer.
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