
Betriebsanweisungen
Was ist eigentlich eine Betriebsanweisung?
[4/08] - Wenn der neue DVD-Spieler auch nach gutem Zureden keinen Film zeigen will oder die Waschmaschine den Lieblingspullover in einen Filzknäuel verwandelt hat, dann hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung weiter - oder auch nicht.Denn was Hersteller oder Importeure den Geräten beilegen, ist oft vollkommen unverständlich oder eignet sich bestenfalls für eine Kabarettnummer.
Dabei ist die Bedienungsanleitung - der fachlich richtige Ausdruck lautet Betriebsanleitung - eigentlich eine ernste Sache. Sie gehört zur Lieferung eines Produkts und soll dafür sorgen, dass man z. B. eine Maschine oder einen Arbeitsstoff (dazu zählen besonders Gefahrstoffe) sicher und ohne Gefahren für die Gesundheit benutzen kann. So steht es in den Normen der Europäischen Union.
Und was ist das jetzt genau?
Für viele Maschinen oder Arbeitsstoffe muss der Unternehmer auf der Grundlage der Betriebsanleitung eine Betriebsanweisung erstellen. Eine Betriebsanweisung regelt also, wie ein Beschäftigter am Arbeitsplatz mit einer Maschine (z. B. eine Presse), einem Fahrzeug (z. B. einem Kühlfahrzeug) oder einem Gefahrstoff (z. B. Chlor) umgehen muss, um Gefahren und Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Auch für Arbeitsverfahren (z. B. Schweißen) oder Arbeitsabläufe (z. B. bei Instandhaltungsarbeiten) müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Die Unfallverhütungsvorschriften regeln, wann und wo im Einzelfall Betriebsanweisungen erforderlich sind. Für den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz müssen Betriebsanweisungen nach der
Gefahrstoffverordnung erstellt werden.Die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und für Maschinen/ Arbeitsverfahren/ Arbeitsabläufe unterscheiden sich in Aussehen und Inhalt. Gemeinsam ist beiden, dass sie auf den Arbeitsplatz zugeschnitten, übersichtlich (nicht länger als eine DIN A4-Seite) und leicht verständlich sein sollen. Betriebsanweisungen müssen am jeweiligen Arbeitsplatz angebracht werden.

- Tätigkeit des Mitarbeiters,
- Anwendungsbereich des Gefahrstoffs im Betrieb,
- Gefahren für Mensch und Umwelt, die von dem Gefahrstoff ausgehen können,
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, z. B. persönliche Schutzausrüstungen,
- Verhalten im Gefahrfall und bei Störungen,
- Erste Hilfe, Notfallzentrale und Ersthelfer,
sachgerechte Entsorgung (Abfälle).
Betriebsanweisungen für Maschinen/ Arbeitsverfahren/ Arbeitsabläufe haben blaue Querbalken/ Rahmen.
Sie enthalten Angaben über
- Anwendungsbereich,
- Gefahren für Mensch und Umwelt beim Umgang mit der Maschine,
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Umgang mit der Maschine,
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe,
- Instandhaltung der Maschine, Entsorgung von Abfällen,
- Folgen bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung.




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