www.nextline.de wird seit Dezember 2010 nicht mehr aktiv gepflegt, bleibt aber als Materialsammlung online. Lehrkräfte, Ausbilder und Schüler beziehungsweise Auszubildende finden hier unter anderem die gesammelten Jahrgänge von 2005 bis 2010 aller erschienenen Unterrichtshilfen und ARBEIT UND GESUNDHEIT-next-Ausgaben, teilweise mit Foliensätzen. Diese Materialien sind auch als CD-ROM erhältlich.

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FAQ

Häufig gestellt Fragen

Es gibt ein paar Fragen, die ihr uns immer wieder stellt. Wir bemühen uns, euch möglichst schnell zu antworten - aber vielleicht findet ihr die Antwort ja auch in der FAQ-Liste!



Fragen zu next
Fragen zu Arbeitsschutz-Themen
Allgemeines



Fragen zu next



Was ist „next“ eigentlich?


„next“ ist ein vierseitiger Beihefter speziell für Jugendliche der Zeitschrift ARBEIT UND GESUNDHEIT und wird von den gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegeben. „next“ erscheint jeden Monat mit einem anderen Thema und zeigt die vielen Facetten, wie man gesund und sicher arbeitet (und lebt).
„next“ wird jeden Monat bundesweit an berufsbildenden Schule verschickt. Lehrer können die Zeitschrift samt Jugendseiten im Unterricht einsetzen.
next-line.de ist der „Online“-Ableger der Jugendseiten.

Wie kann ich „next“ beziehen?


Die Berufsgenossenschaften schicken monatlich kostenlos die Zeitschrift ARBEIT UND GESUNDHEIT next an berufsbildende Schulen im gesamten Bundesgebiet.
Lehrer und Lehrerinnen laden wir ein, kostenlos ein Abo über die benötigte Anzahl an Heften (Klassensätze) direkt beim Verlag zu bestellen. Dann verpassen Sie keine Ausgabe. Den Klassensätzen liegt eine sechsseitige UnterrichtsHilfe bei, die Vorschläge zur Unterrichtsgestaltung gibt sowie Hintergrundwissen, ein ausgearbeitetes Arbeitsblatt und Hinweise auf weiterführende Informationen enthält.

Wer „next“ außerhalb von berufsbildenden Schulen beziehen möchte, kann ein Jahresabo zum Preis von derzeit 9 Euro abschließen. Betriebe, die mehrere Exemplare bestellen, können darüber hinaus ebenfalls die UnterrichtsHilfe bekommen, die auch für betriebliche Unterweisungen hilfreich sein kann.

Kann ich die UnterrichtsHilfe auch einzeln bekommen?


Nein, das geht nicht. Man hat jedoch die Möglichkeit, die UnterrichtsHilfe als PDF-Dokument auf seinen Rechner zu laden.

An meiner Berufsschule bekommen wir „next“ nur unregelmäßig. Was tun?


Erkundige dich im Sekretariat oder beim Hausmeister, wer die Hefte wo auslegt. Bitte einen Lehrer oder eine Lehrerin, die Hefte persönlich zu bestellen. Dann geht keines verloren.

Ich bräuchte noch mehrere Ausgaben von alten Heften. Wo kann ich die beziehen?


In seltenen Fällen können wir die Hefte noch zusenden. Schreiben Sie uns eine Mail, wir versuchen Ihnen gezielt weiter zu helfen. Ihnen bleibt jedoch immer die Möglichkeit, alte Ausgaben im Archiv als PDF-Dokumente herunterzuladen.

Das Herunterladen mancher PDF-Dokumente dauert ewig. Mache ich etwas falsch?


Wahrscheinlich nicht. Leider sind die Dateigrößen gerader der frühen Ausgaben relativ groß. Wir bitten das zu entschuldigen.

Fragen zu Arbeitsschutz-Themen



Was ist ein Arbeitsunfall?


Das ist – vereinfacht gesprochen - ein Unfall, den du während der Arbeitszeit erleidest. Unter besonderen Voraussetzungen sind auch Unfälle, die während des Betriebssports oder bei Betriebsfeiern passieren, abgesichert. Bei einem Arbeitsunfall, bei dem du so schwer verletzt wist, dass du vielleicht mehrere Tage oder länger nicht zur Arbeit gehen kannst, musst du zu einem so genannten Durchgangsarzt. Der ist sozusagen ein Vertrauensarzt der gesetzlichen Unfallversicherer. Er entscheidet, ob eine kassenärztliche Behandlung ausreicht oder ob eine berufsgenossenschaftliche Behandlung erforderlich ist. Außerdem entscheidet er darüber, ob der Verletzte ambulant oder stationär behandelt werden muss.
Bei jedem Arbeitsunfall, bei dem jemand so schwer verletzt wird, dass er mindestens drei Tage „ausfällt“ oder sogar zu Tode gekommen ist, muss dein Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. öffentliche Unfallkasse schicken.

Was ist ein Wegeunfall?


Wegeunfälle sind Unfälle, die jemand auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleidet. Dabei ist es egal, ob man zu Fuß, mit dem Fahrrad, Mofa oder Auto unterwegs war. Passiert dir ein Wegeunfall, bist du über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgesichert. Beim Arzt musst du aber angeben, dass es sich um einen Wegeunfall handelt.
Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden, um Kinder in die Schule oder den Kindergarten zu bringen, um Teilnehmer von Fahrgemeinschaften aufzunehmen oder abzusetzen, bei Umleitungen oder weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann. Machst du aber einen Abstecher zum Einkaufen oder zur Post (oder so), bist du in dieser Zeit nicht versichert. Auch nicht, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist.
Bei jedem Wegeunfall, bei dem jemand so schwer verletzt wurde, dass er mindestens drei Tage „ausfällt“ oder sogar zu Tode gekommen ist, muss dein Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. öffentliche Unfallkasse schicken.

Was ist, wenn mir in der Schule oder auf dem Schulweg ein Unfall passiert?


Der Schulweg ist wie der Weg zur oder von der Arbeit über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Es gelten vergleichbare Voraussetzungen wie beim „klassischen“ Wegeunfall.
Auch Unfälle, die du während des Schulbesuchs erleidest, werden in der Regel über die Unfallkassen gedeckt. Wichtig ist es, den Unfall der Schulleitung zu melden, die eine Unfallanzeige ausfüllt. Eine sehr schöne. ausführliche Liste mit den häufigsten Fragen zur Schülerunfallversicherung gibt es auf der Website der Unfallkassen

Was ist eigentlich ein Sicherheitsbeauftragter?


Oft werden die Begriffe Fachkraft für Arbeitssicherheit – früher Sicherheitsfachkraft - und Sicherheitsbeauftragter verwechselt.
Der Sicherheitsbeauftragte ist immer ein Mitarbeiter aus dem Betrieb – zum Beispiel ein Fertigungsmitarbeiter. Er übt seine Tätigkeit wie die anderen Kollegen aus und ist nicht hauptsächlich mit Sicherheit und Gesundheit beschäftigt. Diese Aufgabe übernimmt er zusätzlich und ehrenamtlich. Dazu wird er durch zusätzliche Qualifikation (Schulung bei der Berufsgenossenschaft) und entsprechende Entlastung von seiner Haupttätigkeit (zeitweise Freistellung) befähigt.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt und muss berufliche und fachliche Voraussetzungen vorweisen. Sie hat weit reichende, durch Gesetz und Unfallverhütungsvorschriften festgelegte Aufgaben und ist im Betrieb ausschließlich in Sachen Sicherheit und Gesundheit tätig. Betriebe, die dafür keine volle Stelle besetzen, werden von einer externen Fachkraft betreut.

Übrigens: Das bedeutet aber nicht, dass es in kleineren Betrieben nicht sinnvoll wäre, Sicherheitsbeauftragte zu benennen – im Gegenteil. Die Erfahrungen zeigt, dass sie dort eine Menge bewegen können.

Allgemeines


Ich würde gerne eine Zeitlang im Ausland arbeiten. Könnt ihr mir eine Stelle vermitteln?


Nein, dafür sind wir nicht qualifiziert. Es helfen das Arbeitsamt oder andere Organisationen. Ausführliche Informationen erhältst du im Beitrag: Nix wie raus.

Ich benötige für den Unterricht Broschüren zu einem bestimmten Thema. Könnt ihr mir die kostenlos zuschicken?


Nein, in der Regel nicht. Der Universum Verlag vertreibt eine Reihe von Broschüren zu Arbeitsschutzthemen, die man dort günstig bestellen kann. Berufsgenossenschaftliche Regeln oder Informationen sowie Unfallverhütungsvorschriften kann man (kostenpflichtig) beim Carl Heymanns Verlag beziehen, kostenlos bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern oder im Internet abrufen.
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