www.nextline.de wird seit Dezember 2010 nicht mehr aktiv gepflegt, bleibt aber als Materialsammlung online. Lehrkräfte, Ausbilder und Schüler beziehungsweise Auszubildende finden hier unter anderem die gesammelten Jahrgänge von 2005 bis 2010 aller erschienenen Unterrichtshilfen und ARBEIT UND GESUNDHEIT-next-Ausgaben, teilweise mit Foliensätzen. Diese Materialien sind auch als CD-ROM erhältlich.

Neues Angebot für Lehrkräfte und Ausbilder! www.dguv.de/lug
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Fakten, Fakten, Fakten

Wissen

 


Unfallanzeigen

halten die Umstände eines Arbeitsunfalls fest (Wo geschah er? Wodurch? usw.). Zur Anzeige ist der Unternehmer verpflichtet, wenn ein Beschäftigter tödlich verunglückt oder so verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Von der Unfallanzeige erhalten – innerhalb von drei Tagen – zwei Exemplare die Unfallversicherungsträger, ein Exemplar das Gewerbeaufsichtsamt, ein Exemplar der Betriebs- bzw. Personalrat.
Bei tödlichen Unfällen und Massenunfällen müssen der Unfallversicherungsträger und die staatliche Arbeitsschutzbehörde sofort telefonisch benachrichtigt werden.

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