Fakten, Fakten, Fakten
Wissen
Unfallanzeigen
halten die Umstände eines Arbeitsunfalls fest (Wo geschah er? Wodurch? usw.). Zur Anzeige ist der Unternehmer verpflichtet, wenn ein Beschäftigter tödlich verunglückt oder so verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Von der Unfallanzeige erhalten – innerhalb von drei Tagen – zwei Exemplare die Unfallversicherungsträger, ein Exemplar das Gewerbeaufsichtsamt, ein Exemplar der Betriebs- bzw. Personalrat.
Bei tödlichen Unfällen und Massenunfällen müssen der Unfallversicherungsträger und die staatliche Arbeitsschutzbehörde sofort telefonisch benachrichtigt werden.



